
- Die Notwendigkeit, im sozialpädagogischen und schulischen Bereich andere Menschen zu beraten, wird weiter zunehmen. Sozialpädagoginnen und Lehrerinnen sollten sich daher grundlegende Beratungsfähigkeiten aneignen.
- Die systemische Beratung stellt hervorragende Grundhaltungen und Instrumente zur Verfügung. Diese müssen aber von der systemischen Pädagogik auf die Vielfalt sozialpädagogischer und schulischer Begleitungs- und Beratungsanlässe übertragen, modifiziert und ergänzt, in jedem Fall bewusst eingesetzt werden.
- Eine besondere Rolle kommt hierbei eigenen Positionierungen zu, die Begleitern in ihrem jeweiligen komplexen pädagogischen Feld ein klares Auftreten bei hoher Flexibilität ermöglichen. Das gilt auch dann, wenn sie eher wenig Beratungsinstrumente kennen sollten.
- Sozialpädagoginnen und Lehrerinnen sind weder Ersatzeltern noch Therapeutinnen, vermögen aber in entscheidender Weise einen positiven, unterstützenden Unterschied zu machen.
- Pädagogen sollten Verfahren kennen und die Möglichkeit haben, alleine und in vertraulichen Gruppen als konflikthaft Erlebtes besprechen und reflektieren zu können („Supervision“).