
zentrale Thesen:
- Menschen verarbeiten ihre Eindrücke selbstständig und können nicht gezielt und sicher auf ein bestimmtes Ergebnis hin gesteuert oder erzogen werden. Die Verantwortung für Lernprozesse und Lernergebnisse bleibt damit vor allem bei dem begleiteten Menschen. Mit der zunehmenden Autonomie des Älterwerdens und insb. mit dem Eintritt in die Pubertät gilt dieser Satz verstärkt. Die Macht erzieherischer Einflussmöglichkeiten ist deutlich beschränkt.
- Gezielte Veränderung ist nicht von außen verlässlich herstellbar.
- Aus systemischer Sicht – vielleicht auch aus biographischen Gründen – steht zu vermuten, dass manche gerade der engagierten Lehrer/innen zu schnell zu viel Verantwortung übernehmen. Einige systemische Ideen zum Umgang mit Verantwortung können hier entlastend wirken. Z.B. die Vorstellung, dass die Verantwortung bei demjenigen verbleibt, der sie als erster nimmt.
- Die Rahmenbedingungen staatlicher Schule bringen einen ‚Rotstift- Blick’ mit sich. Ein entschiedenerer Blick auf Ressourcen stärkt Lehrer/innen wie Schüler/innen. Er sollte die Auswahlfunktion von Schule jedoch nicht ausblenden, da sie Teil des Lehrerjobs ist.
- Im förderpädagogischen Bereich ist die Klärung der eigenen Funktionen und Kontexte besonders wichtig, um sich die eigene Gesundheit zu erhalten und für die jungen Menschen erfolgreich wirksam sein zu können.
- Die Rahmenbedingungen vieler Institutionen der Sozialarbeit bringen eine Fürsorge-Haltung mit sich, die auf den Begleiteten entmündigend wirken kann. Die Erwartung maximaler Veränderung des Klientenverhaltens bei sinkenden Mitteln kann den Sozialpädagogen in eine Zwickmühle bringen, für die er nicht verantwortlich ist, mit der er jedoch lernen kann, angemessen umzugehen.
- In Kindergärten ist nicht nur die Beziehungsgestaltung mit den Kindern von immer zentralerer Bedeutung, sondern auch ein beidseitig klarer, wertschätzender und respektvoller, einbindender Umgang mit den Eltern und ihren hohen Erwartungen ans System.
- Biographische Hintergründe können Nicht-Lernen bzw. Nicht-Veränderung von begleiteten Menschen sinnvoll werden lassen. Z.B. kann unbewusst herbeigeführte schulische Auffälligkeit des Kindes außerschulische Unterstützungsmaßnahmen für das eigene Familiensystem herbeiführen. Dies ist zugleich ein Beispiel für die Sinnhaftigkeit der Vernetzung von Schule, Sozialpädagogik und Beratung.
- Lernen kann u.a. der Krisenbewältigung dienen. Zumindest in diesem Fall kann es als schmerzhaft erlebt werden und bedarf der einbettenden Unterstützung durch lebenserfahrene Menschen.
- Nicht-Lernen kann ebenfalls ein Versuch der Krisenbewältigung sein, der biographisch sinnvoll ist. Gerade in Multiproblemfamilien haben externe Hilfsangebote oft nicht zu von den Familienmitgliedern erwünschten Ergebnissen, sondern zu Verschlimmerung geführt. „Widerstand“ (ein Klientenverhalten also, das nicht den Wünschen des Begleiters entspricht) kann, biographisch betrachtet, eine Schutzfunktion erfüllen und äußerst sinnvoll sein.